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Grundlagen

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017 wurde die Bildung von Kooperationsverbünden als eine Aufgabe für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen definiert. Dabei sind Kooperationsverbünde als solche nicht gänzlich neu. Bereits in vorangegangenen Modellprojekten (wie z. B. dem Schulversuch ERINA oder ZINT) wurden schulische, multiprofessionelle Netzwerke gestärkt und ausgebaut sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit der Kooperationspartner gesammelt. Dabei zeigte sich, dass starke regionale Netzwerke mit zahlreichen Vorteilen für alle Partner verbunden sind.    

Rechtliche Grundlagen

Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam lernen können. Das beschreibt Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (kurz: UN-BRK), die seit März 2009 für Deutschland verbindlich ist.

Das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) greift die Intentionen der UN-BRK nach gleichberechtigter, aktiver Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung in einem inklusiven Bildungssystem auf. So ist Inklusion laut § 1 Absatz 7 SächsSchulG ein Bestandteil der Schulentwicklung aller Schulen.

Gemäß § 4c Absatz 7 bilden allgemein- und berufsbildende Schulen zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde. Jede öffentliche Schule gehört einem Kooperationsverbund an. Schulen in freier Trägerschaft können sich an einem Kooperationsverbund beteiligen. Die Regelungen des Sächsischen Schulgesetzes werden z. B. durch die Bestimmungen zu den personellen, organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen sowie der Schülerbeförderung ergänzt.

Der Kooperationsverbund…

baut auf:

  • ERINA-Modellregionen
  • ZINT-Netzwerkarbeit
  • Vorprojekt der Hochschule Zittau-Görlitz: Interviews mit kommunalen und schulischen Partnern
  • Erfahrungen aus anderen Bundesländern (z. B. inklusive Schulbündnisse in Hessen)

knüpft an:

  • vorhandene Netzwerke und Netzwerkerfahrungen
  • erleichtert die Umsetzung schulischer Inklusion in Zeiten des regional unterschiedlich ausgeprägten Fachkräftemangels

Mehrwert des Kooperationsverbundes für die Partner

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  • Weiterentwicklung der Bildungsregion
  • Kurze (Kommunikations-)Wege zu Fragen der Diagnostik, Fortbildung, Ausstattung, Schülerbeförderung, Eingliederungshilfe (Schulbegleitung in der Schule und ggf. im Hort), Übergänge von Kita-Schule-Ausbildung, Schulpsychologie

Mehrwert des Kooperationsverbundes für die Eltern

  • Abgestimmte und damit realisierbare Angebote für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Schullaufbahnberatung, die den jeweils anderen Partner mitdenkt

Leitlinien und Prämissen

Für den Aufbau der Kooperationsverbünde wurden Leitlinien und Prämissen erarbeitet. Diese sind an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Ausgewählte Grundsätze sind:

  • Inklusion ist ein Bestandteil der Schulentwicklung aller Schulen.
  • Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft bilden gemeinsam mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie den Schulträgern 64 Kooperationsverbünde in Sachsen.
  • An Grund- und Oberschulen sowie Gemeinschaftsschulen können Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung nach den Lehrplänen der jeweiligen Förderschule unterrichtet werden.
  • Schulen können sich zu Schulen mit besonderen Angeboten in einzelnen Förderschwerpunkten entwickeln.
  • Schulen in freier Trägerschaft können sich ebenfalls an den Kooperationsverbünden beteiligen.
  • Die Partner im Kooperationsverbund treffen u. a. Vereinbarungen zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung der Übergänge in der Bildungslaufbahn von Schülerinnen und Schülern mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Deswegen werden zukünftig auch Kindertagesstätten und weitere Partner wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit einbezogen.
  • Eine Moderatorin bzw. ein Moderator begleitet und unterstützt die Arbeit des Kooperationsverbundes.
  • Die Koordinatorin bzw. der Koordinator für Inklusion am jeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung koordiniert die Arbeit der Kooperationsverbünde.
  • Die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern, bspw. für spezielle berufliche Ausbildungen, ist auch über einen Verbund hinaus möglich.

Struktur

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) und das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) steuern den Aufbau der Kooperationsverbünde. Dabei koordiniert der Standort Radebeul mit der Inklusionsverantwortlichen die Zusammenarbeit aller Standorte und unterstützt bei der Erstellung konzeptioneller Grundlagen.

An den anderen 5 Standorten arbeitet eine Koordinatorin oder ein Koordinator für Inklusion als regionale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin bzw. den Koordinator Ihres Standortes oder die Moderatorin bzw. den Moderator Ihres Kooperationsverbundes.

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