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Interaktive Karte

Alle allgemein- und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts gemeinsam mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie den Schulträgern 64 Kooperationsverbünde in Sachsen. Die auf der rechten Seite eingebundene statische Karte verdeutlicht die Abgrenzungen der Kooperationsverbünde anhand unterschiedlicher Farben und hilft so bei einer ersten Orientierung.

Nutzen Sie für Ihre Suche die zahlreichen Filter.  Zusätzliche Informationen zu einem Kooperationsverbund, einer Schule oder sonstigen Einrichtung erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Standort-Pin klicken.

Bitte beachten Sie, dass ein bestimmtes Suchergebnis nicht automatisch zur Aufnahme von weiteren Schülerinnen und Schülern in die inklusive Unterrichtung an dieser Schule führt.

Das Landesamt für Schule Bildung berät Eltern, in welcher Schulart und in welcher Schule dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers entsprochen werden kann. Zudem sind an der Entscheidung zur Aufnahme verschiedene Partner beteiligt. Dazu wird in § 4c Absatz 6 Sächsisches Schulgesetz ausgeführt: »Über die Aufnahme des Schülers an eine bestimmte Schule entscheidet der Schulleiter. […] Kommt auf Grund der Abstimmungen im Kooperationsverbund keine Aufnahme zustande, kann die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Eltern oder des volljährigen Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf und des Trägers der Schülerbeförderung im Benehmen mit dem Schulleiter und dem Schulträger den Ort der inklusiven Unterrichtung festlegen.«

Sie haben Fragen? Dann kommen Sie gern auf uns zu.

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